Inhalt:

  • Allgemeines

    Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht. Regelungen dazu finden sich in verschiedenen Gesetzen.

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  • Diskriminierungsschutz

    Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz schützt Menschen mit Behinderung vor Benachteiligungen, die man als Diskriminierung bezeichnet.

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  • Formen der Diskriminierung

    Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung sowie der Belästigung.

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  • Rechtsdurchsetzung

    Um Gleichberechtigung zu gewährleisten, können diskriminierte Personen eine Schadensersatzklage einbringen.

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  • Zumutbarkeitsprüfungen

    Beim Abbau von baulichen Barrieren ist im Einzelfall die Zumutbarkeit zu prüfen. (Insbesondere des Aufwandes, der mit der Beseitigung der Barrieren verbunden wäre).

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