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Allgemeines

Für wen gilt der Diskriminierungsschutz des Behindertengleichstellungsgesetzes?

Das Behindertengleichstellungsgesetz gilt für Menschen mit körperlichen, geistigen, psychischen Behinderung oder Sinnesbehinderungen.

Geltungsbereiche

In weiten Bereichen des täglichen Lebens bringt das BGStG einen gesetzlich verankerten Diskriminierungsschutz. Eingeteilt werden diese Bereiche in zwei Hauptkategorien:

  • Benachteiligungsverbot behinderter Menschen innerhalb der Bundesverwaltung (Steuerrecht, Pass- und Meldewesen, Straf- und Zivilrecht, Schulwesen, etc.)
  • Benachteiligungsverbot behinderter Menschen beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (Einkaufsmärkte, Veranstaltungen, allgemeine Freizeitaktivitäten wie Kino, Schwimmbad, etc.)