Inhalt:
Allgemeines
Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) bringt im Bereich der Arbeitswelt einen gesetzlich geregelten Schutz vor Diskriminierung auf Grund einer Behinderung, insbesondere
- bei der Einstellung
- beim Entgelt und freiwilligen Sozialleistungen
- bei den sonstigen Arbeitsbedingungen
- bei Schulungen und Beförderungen
- bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Entlassung)
- beim Zugang zu Berufsberatung und beruflicher Weiterbildung
- bei der Mitgliedschaft in Interessensvertretungen
- beim Zugang zur selbständigen Erwerbstätigkeit
Arbeitgeber sind verpflichtet auf die Interessen von Menschen mit Behinderungen Rücksicht zu nehmen. Es wird von Arbeitgebern gesetzlich verlangt, geeignete und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
Was sind die Folgen und wie kommen Betroffene zu ihrem Recht?
Bei Verletzung des Diskriminierungsverbots besteht Anspruch auf Schadenersatz sowie Anspruch auf vorenthaltene Leistungen (ausgenommen Einstellung und Beförderung). Weiters kann eine diskriminierende Kündigung oder Entlassung gerichtlich angefochten werden.
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