Inhalt:
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Schlichtungsgespräch
Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, kann bei den Landesstellen des Bundessozialamtes ein Schlichtungsgespräch beantragt werden.
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Mediation
Um eine außergerichtliche Konfliktlösung zu erarbeiten, können unentgeltlich MediatorInnen in Anspruch genommen werden.
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Geltendmachung von Ansprüchen
Bei keiner gütlichen Einigung durch das Schlichtungsgespräch können Ansprüche auch beim Gericht geltend gemacht werden.
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Kosten
Dolmetsch- und sonstige Kosten können übernommen werden.
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Fallbeispiele BEinstG
Diskriminierungstatbestände aus dem Behinderteneinstellungsgesetz BEinstG
anhand einiger Fallbeispiele. -
Fallbeispiele BGSTG
Diskriminierungstatbestände aus dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGStG anhand einiger Fallbeispiele.

