Inhalt:
Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Preisermäßigungen und Sondertarife
Steuervorteile
- Pauschalierter Steuerfreibetrag bei Behinderung
- § 35 Einkommensteuergesetz in Verbindung mit § 2 der Verordnung des Bundesministerium für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen (Bundesgesetzblatt. Nr. 202/1996) sieht die Berücksichtigung von Mehraufwendungen wegen Krankendiätverpflegung durch einen monatlichen Pauschalbetrag vor.
Als Nachweis beim Finanzamt werden nachstehende Zusatzeintragungen anerkannt:
- "Gesundheitsschädigung gem. § 2 Absatz 1 erster Teilstrich VO 303/1996 liegt vor" (bei Tuberkulose, Zuckerkrankheit, Zöliakie und Aids)
- "Gesundheitsschädigung gem. § 2 Absatz 1 zweiter Teilstrich VO 303/1996 liegt vor" (bei Gallen-, Leber- und Nierenkrankheiten)
- "Gesundheitsschädigung gem. § 2 Absatz 1 dritter Teilstrich VO 303/1996 liegt vor" (bei Magenkrankheiten und anderen inneren Erkrankungen)
Beim Zusammentreffen mehrerer Krankheiten ist der höhere Pauschalbetrag für Mehraufwendungen bei Krankendiätverpflegung zu berücksichtigen.
- Infoblatt "Steuerliche Absetzmöglichkeiten" (Word Dokument, 144Kb)
Informationen des Bundesministerium für Finanzen
Sollten der Grad der Behinderung und/oder der Nachweis für eine Gesundheitsschädigung im Sinne der Verordnung 303/1996 für einen Zeitraum vor der Passausstellung relevant sein, können auch rückwirkende Bestätigungen ausgestellt werden.