Inhalt:

Arbeitsplatzbezogene Förderungen

Schulungskosten
Zur Erlangung oder zur Sicherung eines Arbeitsplatzes können Kosten für externe Schulungen, Weiterbildungen oder Arbeitserprobungen übernommen werden, sofern diese nicht von anderen Kostenträgern (zum Beispiel Arbeitsmarktservice) beziehungsweise vom Dienstgeber finanziert werden. Nichtbehinderungsbedingte Schulungskosten zur Sicherung eines Arbeitsplatzes werden im Ausmaß von 50 % ersetzt.

Gebärdensprachdolmetschkosten
Für Gehörlose und hochgradig Schwerhörige können für berufliche Angelegenheiten Dolmetschkosten übernommen werden.

Weiters können auch Dolmetschkosten für Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, sofern diese zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes erforderlich sind.

Technische Arbeitshilfe/Arbeitsplatzadaptierung
Zum Ausgleich behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen bzw. der Optimierung der Leistungsfähigkeit können bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen gefördert werden.

Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit
Bei der Gründung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit können Menschen mit Behinderung Zuschüsse gewährt werden.

Voraussetzungen

  • Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des/der Behinderten
  • Vorliegen der für die angestrebte Tätigkeit erforderlichen persönlichen, rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes des/der Behinderten und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen

Zuschusshöhe
50 % der getätigten Ausgaben in der Gründungsphase. Die maximale Zuschusshöhe beträgt derzeit Euro 23.200,-.

Hinweis
Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen.

Auf die Gewährung einer Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Für nähere Auskünfte steht die örtlich zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes zur Verfügung.