Inhalt:

Gesetzestexte und Richtlinien

Gesetzestexte

Nachstehend finden Sie die Gesetzestexte, welche in drei Teilbereiche zusammengefasst wurden.

Behindertenrecht

Das Behindertenrecht umfasst die Bereiche

  • Behinderteneinstellungsgesetz
  • Bundesbehindertengesetz und
  • Bundes-Behindertengleichtellungsgesetz

Pflegevorsorge

Die Pflegevorsorge umfasst den Bereich

  • Bundespflegegeldgesetz

Sozialentschädigungsrecht

Das Sozialentschädigungsrecht umfasst die Bereiche

  • Kriegsopferversorgungsgesetz
  • Heeresversorgungsgesetz
  • Opferfürsorgegesetz
  • Verbrechensopfergesetz
  • Impfschadengesetz und
  • Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

Das österreichische Bundesrecht finden Sie unter

http://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/

Richtlinien

Einschätzungsverordnung/Richtsatzverordnung

Mit 1.9.2010 ist die Einschätzungsverordnung (EVO) zur Feststellung des Grades der Behinderung in Kraft getreten.

Die bisherige Richtsatzverordnung (RVO) zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG) bleibt weithin in Kraft.

Für das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) und das Bundesbehindertengesetz (BBG) gibt es eine Übergangsfrist von 3 Jahren:

Wurde bis zum 1.9.2010 der Grad der Behinderung im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten oder der Ausstellung eines Behindertenpasses rechtskräftig abgesprochen, erfolgt bis zum 1.8.2013 die Einschätzung des Grades der Behinderung im Falle eines Antrages auf Neufestsetzung weiterhin nach der Richtsatzverordnung (RVO).

Bei Anträgen nach Ablauf des 31.8.2013 erfolgt die Einschätzung nur mehr nach der Einschätzungsverordnung /EVO).

Für erstmalige Anträge sowie für die Einschätzung des Grades der Behinderung im Rahmen des Familienlastenausgleichsgesetzes gibt es keine Übergangsfrist.