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Förderungen

Ausbildungsbeihilfen

Im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung kann eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.

Antritt oder Ausübung eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses

Förderungen können Menschen mit Behinderungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Beschäftigung gewährt werden:

Ausbildungsbeihilfen

Voraussetzung:

  • Besuch einer Unterrichtseinrichtung nach § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 oder § 1 des Schülerbeihilfengesetzes oder Besuch einer Pflichtschule in einem Internat.
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Studienberechtigungsprüfung.
  • Lehrausbildung.
  • Ausbildung zum Krankenpflegefachdienst, Hebammenausbildung.
  • Nachweis des behinderungsbedingten Mehraufwandes.

Zuschussdauer:
Für ein Schul, Studien- oder Lehrjahr; eine Verlängerung auf den gesamten Ausbildungszeitraum ist möglich.

Zuschusshöhe:
Derzeit bis zu Euro 669,- monatlich (Bemessung nach der Höhe des behinderungsbedingten Mehraufwandes)

Arbeitsplatzbezogene Förderungen

Folgende Förderungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Beschäftigung können Menschen mit Behinderung gewährt werden:

  • Orientierungs- und Mobilitätstraining
    Das sind Orientierungs- und Mobilitätsmaßnahmen sowie Trainings zur Erlangung von kommunikations- und lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Anschaffung eines Blindenführhundes
    Zur Erhöhung der Mobilität und zur Erleichterung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann die Anschaffung eines Blindenführhundes gefördert werden. Maximale Zuschusshöhe: derzeit EUR 17.765,-.
  • Mobilitätszuschuss
    Zur Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes im Zusammenhang mit Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden.
Voraussetzungen:
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
  • kein ausschließlicher Pensionsbezug
  • es muss ein Konnex zur beruflichen Tätigkeit gegeben sein

Zuschusshöhe: das 3,5-fache der Ausgleichstaxe  

zur Ausgleichstaxe

Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung
mehr zu Rund ums Auto

Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges
mehr zu Rund ums Auto

Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Fahrt vom und zum Arbeitsplatz oder mit der Ausübung der Beschäftigung