Inhalt:
Förderungen
Ausbildungsbeihilfen
Im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung kann eine Ausbildungsbeihilfe gewährt werden.
Antritt oder Ausübung eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses
Förderungen können Menschen mit Behinderungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Beschäftigung gewährt werden:
- Infoblatt "Ausbildungsbeihilfe" - Stand 1.1.2010 (Word Dokument, 83Kb)
Ausbildungsbeihilfen
Voraussetzung:
- Besuch einer Unterrichtseinrichtung nach § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 oder § 1 des Schülerbeihilfengesetzes oder Besuch einer Pflichtschule in einem Internat.
- Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Studienberechtigungsprüfung.
- Lehrausbildung.
- Ausbildung zum Krankenpflegefachdienst, Hebammenausbildung.
- Nachweis des behinderungsbedingten Mehraufwandes.
Zuschussdauer:
Für ein Schul, Studien- oder Lehrjahr; eine Verlängerung auf den gesamten Ausbildungszeitraum ist möglich.
Zuschusshöhe:
Derzeit bis zu Euro 669,- monatlich (Bemessung nach der Höhe des behinderungsbedingten Mehraufwandes)
Arbeitsplatzbezogene Förderungen
Folgende Förderungen zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Beschäftigung können Menschen mit Behinderung gewährt werden:
- Orientierungs- und Mobilitätstraining
Das sind Orientierungs- und Mobilitätsmaßnahmen sowie Trainings zur Erlangung von kommunikations- und lebenspraktischen Fähigkeiten - Anschaffung eines Blindenführhundes
Zur Erhöhung der Mobilität und zur Erleichterung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann die Anschaffung eines Blindenführhundes gefördert werden. Maximale Zuschusshöhe: derzeit EUR 17.765,-. - Mobilitätszuschuss
Zur Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes im Zusammenhang mit Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden.
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich)
- kein ausschließlicher Pensionsbezug
- es muss ein Konnex zur beruflichen Tätigkeit gegeben sein
Zuschusshöhe: das 3,5-fache der Ausgleichstaxe
zur Ausgleichstaxe
Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung
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Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges
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