Inhalt:
Rund ums Auto
Zuschuss zur Erlangung der Lenkerberechtigung
Ist die Erreichung des Arbeitsplatzes dem Menschen mit Behinderung nur unter Benützung eines Kraftfahrzeuges möglich, kann zur Erlangung der Lenkerberechtigung ein Zuschuss gewährt werden.
Voraussetzungen:
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich) *)
- Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten (ausgenommen Schüler ab 15 Jahre und Studenten)
Maximale Förderhöhe: 50% der Kosten
Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges
Im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeitsplatz beziehungsweise dem Antritt/der Ausübung einer Beschäftigung kann ein Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges gewährt werden. Ebenfalls förderbar sind geleaste oder führerscheinfreie Fahrzeuge.
Voraussetzungen:
- Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten (ausgenommen Schüler ab 15 Jahre und Studenten)
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (Eintragung im Behindertenpass erforderlich) *)
- Unterschreitung der Einkommensgrenze von EUR 2.676,- monatlich (Stand 2010), pro unterhaltsberechtigter Person steigert sich dieser Betrag um 10 %
- Vorliegen einer Lenkerberechtigung, ausgenommen behinderungs- oder altersbedingt nicht möglich - in diesem Fall Transport durch eine andere Person zulässig, wenn der PKW überwiegend für den Menschen mit Behinderung verwendet wird
- Zulassung des Kraftfahrzeuges auf den/die AntragstellerIn (auch wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst lenkt)
- Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Förderung (Ausnahmen bei vorzeitiger Unbrauchbarkeit des Kraftfahrzeuges oder bei behinderungsbedingten Gründen)
Zuschusshöhe:
Derzeit maximal EUR 2.007,- (Stand 2010) zuzüglich behinderungsbedingt erforderliche Adaptierungen; bei Leasingfahrzeugen erfolgt eine gesonderte Zuschussberechnung.
- Infoblatt "PKW-Zuschuss" - Stand 5/2010 (Word Dokument, 74Kb)
Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe (NOVA)
Beim Ankauf von Kraftfahrzeugen wird die Normverbrauchsabgabe (NOVA), unabhängig von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, allen Personen rückerstattet, die die einen Behindertenpass mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" besitzen oder einen Ausweis gem. § 29b STVO und behinderungsbedingt zur Fortbewegung ein eigenes KFZ benötigen. *)
Auch wenn das Fahrzeug regelmäßig benötigt wird, um behinderte Kinder zu befördern (zum Arzt, in die Schule, in den Kindergarten und so weiter) kann die NOVA nach Vorlage entsprechender Nachweise rückerstattet werden.
Ebenso ist eine Rückvergütung der NOVA an Vereine möglich, wenn der Vereinszweck u.a. auf den Transport gehbehinderter Personen ausgerichtet ist und auch glaubhaft gemacht werden kann. Die Abgeltung der NOVA ist grundsätzlich alle fünf Jahre, gerechnet ab Zulassungsdatum des zuletzt geförderten PKW's möglich.
Voraussetzungen:
- Rechnung und Zulassung lauten auf den Namen des/der Behinderten, Sonderregelungen bei Vereinen.
- eigener Führerschein beziehungsweise Führerschein des Lenkers, sofern der/die Behinderte nicht in der Lage ist, aufgrund der Schwere der Behinderung die Lenkerberechtigung zu erlangen.
- Das Fahrzeug wird überwiegend für den/die Behinderte verwendet.
- Bei leasingfinanzierten KFZ erfolgt die Rückvergütung der NOVA sobald das Eigentum an die/den LeasingnehmerIn übergeht.
Zuschusshöhe:
Die Abgeltung ist grundsätzlich bis zu einem Bruttohöchstkaufpreis von EUR 20.000 zuzüglich der behinderungsbedingt erforderlichen Zusatzausstattung (Sonderausstattungen wie Automatik, Servolenkung etc.) möglich.
*) Hinweis:
Bei Vorlage einer beidseitigen Kopie des Parkausweises (§ 29b StVO) erfolgt die Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" in den Behindertenpass.
Ohne Parkausweis werden die medizinischen Voraussetzungen für diese Eintragungen seitens des ärztlichen Dienstes des Bundessozialamtes festgestellt.
- Infoblatt "Rückvergütung der NoVA" - Stand 1.1.2010 (Word Dokument, 91Kb)
Leistungen rund ums Auto von anderen Institutionen:
- Infoblatt "Parkausweis - § 29b StVO - Stand 5/2010 (Word Dokument, 86Kb)
- Infoblatt "Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer" - Stand 1.1.2010 (Word Dokument, 85Kb)
- Infoblatt "Ermäßigte Mitgliedschaft bei ARBÖ und ÖAMTC" - Stand 1.1.2010 (Word Dokument, 80Kb)
- Infoblatt "Mautpflicht Ermäßigung für Menschen mit Behinderung" - Stand 3/2010 (Word Dokument, 142Kb)
siehe auch:
Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer
Autobahnvignette