Inhalt:
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Leistungen für Opfer von Verbrechen
Verbrechensopfer beziehungsweise deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz.
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Kriegsopfer
Das Kriegsopferversorgungsgesetz regelt die Leistungen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene.
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Kriegsgefangene
Im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KGEG) sind die Ansprüche auf Entschädigung nach Gefangenschaft geregelt.
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Leistungen für Heeresbeschädigte
Das Heeresversorgungsgesetz regelt die Leistungen für Beschädigte und Hinterbliebene.
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Impfschäden
Personen, die eine Gesundheitsschädigung nach dem Impfschadengesetz erlitten haben, haben Anspruch auf diverse Leistungen.
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Pflegegeld
Im Bundespflegegeldgesetz sind auch die Ansprüche für Kriegsopfer, Heeresbeschädigten, Opfern von Verbrechen und Impfgeschädigten geregelt.
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Opferfürsorge
Opfer des Nationalsozialismus sowie deren Hinterbliebene haben Ansprüche auf verschiedene Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz.
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Tuberkulosekranke
Laut Tuberkulosegesetz haben Personen, bei denen die Krankheit durch ärztlichen Befund festgestellt wurde, Anspruch auf diverse Leistungen.



