Inhalt:

  • Leistungen für Opfer von Verbrechen

    Telefonhörer mit Notizblock und zerbrochenen Bleistift

    Verbrechensopfer beziehungsweise deren Hinterbliebene haben Anspruch auf Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz.

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  • Kriegsopfer

    Das Kriegsopferversorgungsgesetz regelt die Leistungen für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene.

    mehr zu Kriegsopfer

  • Kriegsgefangene

    älteres Foto von Dampflokomotive im Hauptbahnhof

    Im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KGEG) sind die Ansprüche auf Entschädigung nach Gefangenschaft geregelt.

    mehr zu Kriegsgefangene

  • Leistungen für Heeresbeschädigte

    Soldaten marschieren auf einer grünen Wiese

    Das Heeresversorgungsgesetz regelt die Leistungen für Beschädigte und Hinterbliebene.

    mehr zu Heeresbeschädigten

  • Impfschäden

    Personen, die eine Gesundheitsschädigung nach dem Impfschadengesetz erlitten haben, haben Anspruch auf diverse Leistungen.

    mehr zu Impfschäden

  • Pflegegeld

    Im Bundespflegegeldgesetz sind auch die Ansprüche für Kriegsopfer, Heeresbeschädigten, Opfern von Verbrechen und Impfgeschädigten geregelt.

    mehr zum Pflegegeld

  • Opferfürsorge

    Opfer des Nationalsozialismus sowie deren Hinterbliebene haben Ansprüche auf verschiedene Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz.

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  • Tuberkulosekranke

    Laut Tuberkulosegesetz haben Personen, bei denen die Krankheit durch ärztlichen Befund festgestellt wurde, Anspruch auf diverse Leistungen.

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