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Kriegsopfer
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG)?
Österreichische Staatsbürger, die
- als Soldaten der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (oder der ehemaligen k.u.k. Armee bzw. deren Verbündeten oder des Bundesheers der 1. Republik)
- durch vormilitärische Ausbildung
- durch sonstige Dienstverrichtung (zum Beispiel Krankenschwester, Reichsarbeitsdienst)
- durch Kriegsgefangenschaft
- durch unverschuldete Kriegseinwirkung (zum Beispiel Bombenangriff, aufgefundene Sprengkörper) oder
- durch unverschuldete Gewaltakte der Besatzungsmächte Österreichs
- eine Gesundheitsschädigung (Dienstbeschädigung) erlitten haben sowie deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern).
Leistungen für Kriegsbeschädigte
- Beschädigtengrundrente, wenn die Erwerbsfähigkeit in Folge der Dienstbeschädigung um mindestens 25 % (ab 1.1.2008: mind. 20%) gemindert ist
- Zusatzrente und Familienzulagen (garantiertes Mindesteinkommen für Schwerbeschädigte)
- Schwerstbeschädigtenzulage
- Pflegezulage oder Blindenzulage
- Blindenführzulage
- Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz
- pauschalierter Ersatz für Mehrverbrauch an Kleidern und Wäsche
- Diätkostenzuschüsse
- Heilfürsorge und orthopädische Versorgung
- Berufliche und soziale Rehabilitation
Leistungen für Hinterbliebene
- Hinterbliebenenrente
- Zulage nach Pflege- und Blindenzulagenempfängern mindestens Stufe III
- Diätkostenzuschüsse
- Krankenversicherung
- Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz
Für hinterbliebene Ehegatten und waisenversorgungsberechtigte Kinder:
- Sterbegeld
- Gebührnisse für das Sterbevierteljahr.
Antrag auf Gewährung von Witwen- beziehungsweise Witwerrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG)
witwen-witwerrente
Antrag auf bargeldlose Rentenzahlung
kontoerklaerung
Antrag auf Gewährung der Gebührnisse für das Sterbevierteljahr nach dem Kriegsopfer- beziehungsweise Heeresversorgungsgesetz (KOVG, HVG)
sterbevierteljahr