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Kriegsopfer

Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG)?


Österreichische Staatsbürger, die

  • als Soldaten der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (oder der ehemaligen k.u.k. Armee bzw. deren Verbündeten oder des Bundesheers der 1. Republik)
  • durch vormilitärische Ausbildung
  • durch sonstige Dienstverrichtung (zum Beispiel Krankenschwester, Reichsarbeitsdienst)
  • durch Kriegsgefangenschaft
  • durch unverschuldete Kriegseinwirkung (zum Beispiel Bombenangriff, aufgefundene Sprengkörper) oder
  • durch unverschuldete Gewaltakte der Besatzungsmächte Österreichs
  • eine Gesundheitsschädigung (Dienstbeschädigung) erlitten haben sowie deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen und Eltern).

Leistungen für Kriegsbeschädigte

  • Beschädigtengrundrente, wenn die Erwerbsfähigkeit in Folge der Dienstbeschädigung um mindestens 25 % (ab 1.1.2008: mind. 20%) gemindert ist
  • Zusatzrente und Familienzulagen (garantiertes Mindesteinkommen für Schwerbeschädigte)
  • Schwerstbeschädigtenzulage
  • Pflegezulage oder Blindenzulage
  • Blindenführzulage
  • Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz
  • pauschalierter Ersatz für Mehrverbrauch an Kleidern und Wäsche
  • Diätkostenzuschüsse
  • Heilfürsorge und orthopädische Versorgung
  • Berufliche und soziale Rehabilitation

Leistungen für Hinterbliebene

  • Hinterbliebenenrente
  • Zulage nach Pflege- und Blindenzulagenempfängern mindestens Stufe III
  • Diätkostenzuschüsse
  • Krankenversicherung
  • Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz

Für hinterbliebene Ehegatten und waisenversorgungsberechtigte Kinder:

  • Sterbegeld
  • Gebührnisse für das Sterbevierteljahr.

Antrag auf Gewährung von Witwen- beziehungsweise Witwerrente nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG)
witwen-witwerrente

Antrag auf bargeldlose Rentenzahlung
kontoerklaerung 

Antrag auf Gewährung der Gebührnisse für das Sterbevierteljahr nach dem Kriegsopfer- beziehungsweise Heeresversorgungsgesetz (KOVG, HVG)
sterbevierteljahr