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Opferfürsorge

Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG)?

Personen, die

  • Zum Zeitpunkt der Anspruchsmeldung österreichische Staatsbürgerinnen sind und
  • Am 13. März 1938 die österreichische Bundesbürgerschaft besessen beziehungsweise vor dem 13. März 1938 mehr als zehn Jahre ununterbrochen ihren Wohnsitz in Österreich hatten und
  • Opfer des Kampfes oder
  • Opfer der politischen Verfolgung
    waren und dabei eine bleibende, schwere Gesundheitsschädigung erlitten haben sowie
  • Deren Hinterbliebene

Leistungen für Opfer

Amtsbescheinigung
bei bestimmten verfolgungsbedingten Gesundheitsschädigungen, mindestens einem Jahr Haft oder Anhaltelager oder mindestens sechs Monate in KZ-Haft Amtsbescheinigungen sind auch für Hinterbliebene von Opfern vorgesehen, wenn das Opfer auf Grund der Verfolgung gestorben ist.

Die Amtsbescheinigung ist grundsätzlich Voraussetzung für die Gewährung einer Rente. Seit 1. März 2002 besteht ein Rentenanspruch aber auch dann, wenn eine Amtsbescheinigung ausschließlich wegen Fehlens der österreichischen Staatsbürgerschaft nach dem 27. April 1945 nicht ausgestellt werden kann oder konnte.

Opferausweis bei

  • Verlust der Freiheit durch mindestens drei Monate
  • Einkommensverlust oder –minderung
  • Abbruch oder mindestens dreieinhalbjährige Unterbrechung des Studiums oder der Berufsausbildung
  • Erzwungene Emigration
  • Leben im Verborgenen durch mindestens 6 Monate
  • Tragen des Judensterns durch mindestens 6 Monate
  • Freiheitsbeschränkung von mindestens sechs Monaten in Deutschland oder den von Deutschland besetzten Gebieten
  • Zwangssterilisation


Opferrente

  • ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 25 Prozent
  • Unterhaltsrente und Erziehungsbeitrag (einkommensabhängig)
  • Diätkostenzuschuss
  • Entschädigungen für erlittene Haftzeiten (auch für Hinterbliebene)
  • Entschädigungen für erlittene Freiheitsbeschränkungen und Berufsschäden
  • Heilfürsorge
  • Pflegegeld

Leistungen für Hinterbliebene

  • Hinterbliebenenrente (einkommensunabhängig)
  • Unterhaltsrente (einkommensabhängig)
  • Diätkostenzuschuss
  • Pflegegeld
  • Sterbegeld (als Träger der Bestattungskosten oder nachrangig bestimmte nahe Familienangehörige)
  • Gebührnisse für das Sterbevierteljahr ( für EhegattInnen, LebensgefährtInnen oder waisenversorgungsberechtigte Kinder

Anträge sind bei den jeweiligen Ämtern der Landesregierungen einzubringen
(Wien: Magistratsabteilung 40 – Referat Opferfürsorge)

Weitere Leistungen für Opfer des Nationalsozialismus

einmalige Geldleistungen aus dem

  • Hilfsfonds für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)
  • Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
  • einmalige Aushilfen und Zuschüsse aus dem Ausgleichstaxfonds-Opferfürsorge
  • Steuerfreibeträge
  • Anerkennung von begünstigten Pensionszeiten