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Ausgleichstaxe und Prämie
Ausgleichstaxe
Um dem gesellschaftlichen Ziel des Behinderteneinstellungsgesetzes - der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt - gerecht zu werden, wurde der Ausgleichstaxfonds eingerichtet. Das Vermögen des Fonds besteht aus den jährlich eingenommenen Ausgleichstaxen.
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, sind verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte eine/n begünstigte/n Behinderte/n einzustellen (Beschäftigungspflicht).
Wenn die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist, wird dem/der Dienstgeber/in vom Bundessozialamt alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Ausgleichstaxe (AT) vorgeschrieben. Diese beträgt dzt. monatlich EUR 232,-(Stand 2012) für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre.
Abweichend davon beträgt die Ausgleichstaxe für Dienstgeber/innen, die 100 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, für jede Person, die zu beschäftigen wäre, ab 1.1.2012 monatlich EUR 325,- und für Dientgeber/innen, die 400 oder mehr Dienstnehmer/innen beschäftigen, für jede Person, die zu beschäftigen wäre, ab 1.1.2012 monatlich EUR 345,-.
Diese Beträge werden durch Verordnung des Bundesministeriums jährlich angepasst.
Die Bearbeitung der Ausgleichstaxen und Prämien wird österreichweit in zwei Landesstellen durchgeführt:
- in der Landesstelle Oberösterreich
für die Landesstellen Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Oberösterreich - in der Landesstelle Wien
für die Landesstellen Burgenland, Kärnten, Steiermark, Niederösterreich und Wien
Prämie
Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten, erhält der/die Dienstgeber/in vom Bundessozialamt aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds eine Prämie in Höhe von derzeit monatlich EUR 232,- (Stand 2012).