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Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Menschen mit schwerer Behinderung (ab Pflegegeldstufe III) verfügen oftmals über die fachliche und persönliche Eignung zur

  • Ausübung eines Berufes
  • Absolvierung einer Berufsausbildung oder Besuch einer höheren Schule
  • Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme und bedürfen aber auf Grund ihrer Beeinträchtigung einer personalen Unterstützung.
Leistungen:
  • Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle beziehungsweise Ausbildungsort
  • Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (zum Beispiel Hilfe beim Mittagessen, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, An/Ausziehen der Jacke).

Die Inanspruchnahme der persönlichen Assistenz kann über die regional zuständige Assistenz-Servicestelle erfolgen.

Die einzelnen Assistenzstellen sind in der Projektdatenbank abrufbar.

Weitere Infos zur Persönlichen Assistenz erhalten Sie auch beim Dachverband berufliche Integration